Verkaufsberatung

„Wer das Scheiden hat erfunden…“, hat von Immobilien sicher nichts gewusst. Die Teilung einer Immobilie zwischen zwei Ehepartnern, die sich scheiden lassen, gleicht oft einer Quadratur des Kreises – und das in einer Situation, die ohnehin emotional angespannt ist. Unsere Checkliste zeigt auf, welche Möglichkeiten der Teilung es gibt und mit welchen Problemen Sie jeweils rechnen müssen.

Für die Teilung einer Scheidungsimmobilie gibt es im Wesentlichen folgende Optionen: a) das Paar verkauft die Immobilie, b) das Paar behält die Immobilie als gemeinsames Eigentum, c) einer der Partner erwirbt die Immobilie vollständig und übernimmt sie, oder d) die Immobilie wird als Vorerbe bzw. Schenkung auf ein oder mehrere Kinder übertragen. In der Praxis gibt es jedoch bei jeder dieser Möglichkeiten mindestens einen Haken.

Verkauf

Die Immobilie bleibt gemeinsames Eigentum und wird vermietet

Die Immobilie bleibt gemeinsames Eigentum und wird von einem der Partner weiter genutzt

Übernahme der Immobilie durch einen der Partner

Eine weitere sinnvolle Lösung kann eine Schenkung der Immobilie an ein Kind oder mehrere Kinder sein. Aber auch hier ergeben sich im Prinzip die gleichen Risiken, wenn die Immobilie noch nicht abbezahlt ist, und wenn zusätzlich gegenseitige Ansprüche auf Unterhalt und Zugewinnausgleich ins Spiel kommen.

Lassen Sie sich von Ihrem Ehepartner scheiden und wünschen sich eine kompetente Beratung, was die beste Lösung für Sie und Ihre gemeinsame Immobilie ist? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

Foto: © Sprinter81/Depositphotos.com

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