Verkaufsberatung
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Tippgeber – Ihre Empfehlung zahlt sich aus

Sie kennen jemanden, der ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück verkaufen möchte? Für eine Empfehlung, aus der ein Verkauf wird, erhalten Sie eine Tippgeberprovision.

2010
Seit über 15 Jahren am Markt
200+
Erfolgreich vermittelte Immobilien
IVD
Mitglied & DIN EN 15733 geprüft
Kostenlos & unverbindlich
Was ist meine Immobilie wert?
01
So geht es

In drei Schritten zur Tippgeberprovision

  1. Ihr Tipp. Sie geben mir einen Hinweis – telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular.
  2. Kontakt. Ich prüfe den Tipp und nehme Kontakt zum Eigentümer auf.
  3. Ihre Provision. Nach Abwicklung und Abschluss des Kaufvertrags überweise ich Ihnen die Tippgeberprovision direkt auf Ihr Konto.

Die Tippgeberprovision beträgt 10 Prozent der mir zufließenden Gesamtprovision.

02
Beispiel

Beispielrechnung

PositionBetrag
Verkaufspreis der Immobilie300.000 €
Maklerprovision (Beispiel: 5 %)15.000 €
Ihre Tippgeberprovision (10 %)1.500 €

Die Zahlen dienen nur der Veranschaulichung. Die tatsächliche Provision hängt vom Einzelfall und der konkreten Vereinbarung ab.

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Bedingungen

Voraussetzungen für Tippgeber

  • Das Objekt ist uns bisher unbekannt und nicht in unserem System hinterlegt.
  • Das Objekt wird bisher noch nicht vermittelt oder öffentlich angeboten.
  • Mein Fokus liegt in Kiel, Rendsburg, Eckernförde und im Kreis Plön. Ich vermittle aber gerne auch deutschlandweit.
  • Die Vermittlung kommt zum Kaufabschluss, also zu einem erfolgreichen Notartermin.
  • Sie als Tippgeber unterliegen nicht dem Standesrecht und haben kein besonderes Vertrauensverhältnis zum Eigentümer, etwa als Mandant.
  • Der Tipp erfolgt rechtmäßig und beruht nicht auf unlauteren Maßnahmen wie Täuschung oder unzulässiger Kaltakquise.
04
Hinweise

Wichtige Hinweise zur Tippgeberprovision

  • Erreichen die Tippgeberprovisionen mehr als 256,00 € im Jahr, sind Privatpersonen verpflichtet, diese als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG zu versteuern.
  • Sollten Sie häufiger als gelegentlich als Tippgeber aktiv sein, können die Provisionen umsatzsteuerpflichtig werden. Bitte weisen Sie mich in diesem Fall darauf hin, damit die Provision umsatzsteuerlich korrekt überwiesen werden kann.
  • Bitte vergewissern Sie sich, dass die Weitergabe der personenbezogenen Daten des Betroffenen zulässig ist.
05
Kontakt

Sie haben einen Tipp für mich?

Rufen Sie mich an oder schreiben Sie mir kurz, um welche Immobilie es geht. Ich melde mich zeitnah und sage Ihnen, ob ich weiterkomme.

Büro & Öffnungszeiten

Starke.Immobilien
Dorfstraße 21
24109 Melsdorf

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und nach Vereinbarung